WordPress Barrierefreiheit

Ab Mitte 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und macht Barrierefreiheit für viele Websites verpflichtend. Wir optimieren Ihre WordPress Website für Barrierefreiheit, um die Reichweite zu erhöhen, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. 

Wer muss handeln und welche Vorteile entstehen?

Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für digitale Barrierefreiheit in Kraft. Websites und Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Das bedeutet, dass Design, Struktur und Inhalte an die WCAG 2.1 AA-Standards angepasst werden müssen. Besonders betroffen sind Unternehmen wie Banken, Online-Shops und Verkehrsbetriebe, die ihre Websites barrierefrei gestalten müssen, damit sie für alle zugänglich sind.

Aber Barrierefreiheit bringt auch Vorteile: Eine benutzerfreundliche Website ist für alle Besucher leichter zu bedienen. Außerdem bewertet Google barrierefreie Websites besser, sodass sie in den Suchergebnissen weiter oben stehen können. Wer die neuen Regeln nicht beachtet, riskiert Strafen oder Einschränkungen. Kleine Unternehmen sind teilweise ausgenommen, aber auch sie können von einer barrierefreien Website profitieren.

Barrierefreie Website
Diese Faktoren sind entscheidend

Technische Barrierefreiheit

  • Tastaturzugänglichkeit: Bedienbar ohne Maus
  • Assistive Technologien: Unterstützung für Screenreader
  • Strukturierter Code: Klare, semantische Programmierung für bessere Zugänglichkeit.
  • Fehlertoleranz: Formulare sollten Eingabefehler erkennen und Hilfestellungen bieten

Visuelle & Design Aspekte

  • Hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit
  • Skalierbare Schriftgrößen und flexible Abstände
  • Lesbare Schriftarten wie Serifenlose 
  • Kein Text in Bildern: Screenreader können eingebetteten Text nicht auslesen
  • Leichte Sprache: Kurze, klare Sätze
  • Vermeide Abkürzungen oder erkläre diese

 

Inhalt & Medien

  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel und Transkripte für Videos und Audios
  • Audio-Beschreibung für wichtige visuelle Inhalte
  • Texttranskripte für Audioinhalte
  • Intuitive Navigation und aussagekräftige Links

  • Autoplay vermeiden

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-Have
Warum sich eine inklusive Website lohnt

  • Rechtliche Sicherheit:  Wer früh handelt, vermeidet Strafen und Mehraufwand.
  • Bessere Nutzererfahrung:  Eine barrierefreie Website ist für alle einfacher zu bedienen.
  • Größere Reichweite:  Erreicht auch Millionen von Menschen mit Behinderungen.
  • Höheres Google-Ranking:  Suchmaschinen bevorzugen zugängliche Websites.
  • Bessere Conversion-Rate  durch klare Strukturen, verständliche Inhalte und intuitive Navigation.
  • Zukunftssicherheit:  Digitale Barrierefreiheit wird zunehmend Standard. 
  • Kompatibilität mit moderner Technik  wie Screenreadern, und Sprachassistenten.
  • Imageboost:  Inklusive Websites werden als modern und kundenfreundlich wahrgenommen.

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Websites sind betroffen?

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind alle Websites betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten und bestimmten Branchen angehören. Dazu zählen:

  • E-Commerce-Websites: Online-Shops, Marktplätze und Buchungsportale.
  • Finanzdienstleister: Websites von Banken, Versicherungen und Kreditplattformen.
  • Personenbeförderungsdienste: Reisebuchungen, Ticketshops und Mobilitätsservices.
  • Elektronische Tickets und Ticketdienste: Plattformen für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten.
  • Telekommunikationsanbieter: Portale für Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträge.
  • Medienanbieter: Streaming-Dienste, Nachrichtenseiten und Medien-Apps.
  • Websites mit interaktiven Funktionen: Seiten, die Kontaktformulare oder Terminbuchungsmasken bereitstellen.
Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen.

Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen.

Allerdings gelten diese beiden Kriterien gemeinsam. Das bedeutet:

  • Hat ein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende, aber einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, besteht eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit.
  • Ebenso müssen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden die Maßnahmen nach BFSG umsetzen, auch wenn ihr Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt.

Eine weitere Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung darstellt.

Zudem sind Dienstleistungen, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) angeboten werden, nicht vom BFSG betroffen.